Abwesenheit: 19.10.2026 bis 23.10.2026 In dieser Zeit wird eingehende Post nicht bearbeitet. Danach bearbeite ich sie in der Reihenfolge des Eingangs.
Rechtliche Berufsbetreuung
Unterstützung, die Ihre Wünsche zum Maßstab macht.
Ich begleite volljährige Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht allein regeln können – sorgfältig, verlässlich und mit so viel Selbstbestimmung wie möglich.
Meine Grundsätze
Unterstützen vor Vertreten
Ich helfe Ihnen, selbst zu entscheiden. Vertreten werde ich Sie nur dort, wo es wirklich nötig ist.
Ihre Wünsche zählen
Was Ihnen wichtig ist, bestimmt die Richtung – auch bei Geld, Wohnen und Gesundheit.
Verlässlich und nachvollziehbar
Fristen, Anträge und Finanzen behalte ich im Blick – und erkläre, was ich tue.
Rechtliche Betreuung
Was ist rechtliche Betreuung?
Kann ein volljähriger Mensch wegen einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln, bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer.
Die Betreuung gilt nur für die Bereiche, die das Gericht ausdrücklich festlegt. Sie ist keine Entmündigung: Die betreute Person behält ihre Rechte. Meine Aufgabe ist es, sie dabei zu unterstützen, ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Typische Aufgabenbereiche
Vermögenssorge
Konten, Einnahmen und Ausgaben, Schuldenregulierung, Verträge.
Behörden & Sozialleistungen
Anträge, Bescheide und Widersprüche bei Ämtern, Renten- und Krankenversicherung.
Gesundheitssorge
Begleitung bei ärztlichen Behandlungen, Pflegeleistungen und Entscheidungen zur Versorgung.
Wohnen & Aufenthalt
Mietverhältnis, Wohnungssicherung und die Frage, wo und wie jemand leben möchte.
Was Betreuung nicht ist
Rechtliche Betreuung ist keine Pflege, keine Haushaltshilfe und keine Alltagsbegleitung. Ich organisiere die passende Hilfe, regle Rechtliches und vertrete Interessen – die praktische Unterstützung leisten Pflegedienste, Einrichtungen und andere Fachstellen.
Vorsorge statt Betreuung
Wer rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilt, bestimmt selbst, wer im Ernstfall handeln darf. Eine rechtliche Betreuung ist dann häufig nicht erforderlich.
Wie eine Betreuung zustande kommt
Schritt 1
Anregung
Die betroffene Person selbst, Angehörige, Ärzte oder Einrichtungen wenden sich an das Betreuungsgericht.
Schritt 2
Prüfung
Die Betreuungsbehörde berichtet, ein ärztliches Gutachten wird eingeholt und das Gericht hört die betroffene Person persönlich an.
Schritt 3
Beschluss
Das Gericht bestellt einen Betreuer und legt fest, für welche Aufgabenbereiche die Betreuung gilt.
Schritt 4
Begleitung
Die Betreuung wird regelmäßig überprüft – und angepasst oder aufgehoben, wenn sich der Bedarf ändert.
Über mich
Sebastian Lindken
Ich bin Berufsbetreuer und führe das Betreuungsbüro Betrevo. Mein Hintergrund verbindet wirtschaftliches Denken mit psychologischem Verständnis – zwei Seiten, die in der Betreuung täglich gebraucht werden.
Qualifikationen
- B.Sc. Betriebswirtschaft & Wirtschaftspsychologie
- Weiterbildung zum systemischen Coach
- Weiterbildung zum Mediator nach dem Mediationsgesetz
So arbeite ich
Gemeinsam entscheiden
Entscheidungen erarbeite ich mit Ihnen, nicht über Sie hinweg – in Ruhe und in verständlicher Sprache.
Persönlich im Kontakt
Ich lerne die Menschen kennen, die ich betreue, und halte regelmäßig persönlichen Kontakt.
Finanzen mit Sorgfalt
Einnahmen, Ausgaben und Ansprüche strukturiert und nachvollziehbar – damit nichts verloren geht.
Vermitteln statt eskalieren
Bei Konflikten mit Angehörigen, Vermietern oder Einrichtungen suche ich tragfähige Lösungen.
Zeit gezielt einsetzen
Der Gesetzgeber vergütet rechtliche Betreuung mit festen monatlichen Pauschalen – unabhängig davon, wie viel Zeit im Einzelfall tatsächlich nötig wäre. Für den persönlichen Kontakt bleibt deshalb oft nur ein kleiner Teil davon.
Diese Zeit nutze ich bewusst: für die Gespräche und Entscheidungen, bei denen es wirklich auf Sie ankommt. Anträge, Schriftverkehr und Absprachen mit Behörden erledige ich im Hintergrund – so, dass sie Sie entlasten. Für Begleitung im Alltag gibt es andere Hilfen, die ich bei Bedarf mit organisiere.
Häufige Fragen
Was Betroffene und Angehörige oft wissen möchten
Darf ich mit einer Betreuung noch selbst entscheiden?
Ja. Eine Betreuung ist keine Entmündigung. Ich richte mich nach Ihren Wünschen und unterstütze Sie dabei, sie umzusetzen. Nur wenn Sie sich dadurch erheblich selbst gefährden würden, muss ich anders handeln – und bespreche das offen mit Ihnen.
Wer trägt die Kosten der Betreuung?
Die Vergütung von Berufsbetreuern ist gesetzlich festgelegt und wird vom Betreuungsgericht festgesetzt. Verfügt die betreute Person nicht über ausreichendes Einkommen oder Vermögen, übernimmt die Staatskasse die Kosten.
Welche Rolle spielen Angehörige?
Angehörige bleiben wichtige Bezugspersonen. Mit Einverständnis der betreuten Person stimme ich mich gern mit ihnen ab. Ohne dieses Einverständnis darf ich vertrauliche Informationen nicht weitergeben.
Kann ich mir meinen Betreuer aussuchen?
Sie können dem Gericht mitteilen, wen Sie sich als Betreuer wünschen oder wen Sie ablehnen. Das Gericht berücksichtigt diesen Wunsch grundsätzlich, sofern die vorgeschlagene Person geeignet ist.
Kann eine Betreuung wieder aufgehoben werden?
Ja. Fallen die Voraussetzungen weg, hebt das Gericht die Betreuung auf oder schränkt die Aufgabenbereiche ein. Die betreute Person kann das jederzeit selbst beim Gericht anregen.
Wann kann ich mich an Sie wenden?
Wenn Sie für sich oder einen Angehörigen gezielt einen Berufsbetreuer suchen. Für allgemeine Fragen zu Betreuung und Vorsorgevollmacht sind die örtliche Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine die richtige Anlaufstelle.
Kontakt
Sie suchen einen Betreuer?
Wenn Sie für sich oder einen Angehörigen gezielt eine rechtliche Betreuung suchen, schreiben Sie mir bitte mit einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens.
Für allgemeine Fragen zu Betreuung und Vorsorge wenden Sie sich bitte an die Betreuungsbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt oder an einen Betreuungsverein.
Sebastian Lindken
Betrevo – Rechtliche Berufsbetreuung
Postanschrift
Sebastian Lindken
CAYA Postbox 989029
96035 Bamberg